PDF  | Drucken |

Herausforderung:

  • Sie haben ein ERP/PPS/MES-System gekauft, der Hersteller hat viel versprochen und weniger gehalten? Sie haben nicht nur einen Softwarelieferanten sondern mehrere und an den Schnittstellen kracht es?
  • Sie suchen einen Weg, um einen Konflikt außergerichtlich zu lösen?
  • Auch Prüforgane wie Bankprüfer und Wirtschaftsprüfer werden immer öfter im Rahmen von Jahresabschlüssen, Revisionen und Sonderprüfungen mit EDV-technischen Problemstellungen konfrontiert. Das sind Aufgabenstellungen bei denen der Wirtschaftsprüfer an seine fachlichen Grenzen stößt, schlussendlich aber durch sein Testat haftet.
gutachten

Lösung 1: Lassen Sie sich von uns ein Gutachten erstellen - Neutral, objektiv, fundiert und vertrauenswürdig.

  • Wertgutachten:
    • Im Rahmen von Insolvenzen, vor Kauf- oder Verkaufsentscheidungen oder auch bei Unternehmensreorganisationen.
    • Teilweise sind Wertgutachten sogar vorgeschrieben, zum Beispiel im Zusammenhang von Börsenprospekten.
    • Ein Wertgutachten kann je nach Bedarf den Sach-, Ertrags- oder Veräußerungswert ermitteln.
  • Tatsachengutachten:
    • Aussagen zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit eines Systems oder einer Anwendung
    • Aussagen zu einer Konzeption, einer Entwicklung oder eines Programmsystems hinsichtlich Wirtschaftlichkeit oder Umsetzbarkeit
    • Sicherheitsanalysen von IT-Systemen
    • Bewertungen einer Applikation hinsichtlich ihrer Konformität mit Richtlinien und Standards
  • Schiedsgutachten:
  • Mit Hilfe eines Schiedsgutachtens liefern wir Ihnen eine unabhängige, unparteiische Stellungnahme zu dem umstrittenen Sachverhalt.
    D.h. es werden u.a. Aussagen darüber getroffen,

    • ob die angesprochenen Mängel wirklich vorliegen
    • wer dafür verantwortlich ist
    • wer sie wie und bis wann nachzubessern hat
    • wer die Kosten trägt

    Sie erreichen so eine verbindliche Klärung der Streitfrage. Sollte die Auseinandersetzung dennoch bis vor ein Gericht getragen werden, ist dieses an die Feststellungen des Gutachtens gebunden - außer bei grober Unrichtigkeit.

    Lösung 2: Mediation. Gerade im Bereich technischer Schlichtung, z.B. bei Schwierigkeiten und Konflikten innerhalb von IT-Projekten, profitieren Sie von unserer jahrelangen praktischen Erfahrung mit unterschiedlichsten Systemen.

    Eine Mediation kann unterschiedlich ablaufen, je nachdem, was als Ziel vereinbart wird. Typischerweise kommen folgende Schritte zum Tragen:

    • Erhebung der formalen, also juristischen Situation
    • Erhebung der technischen Situation, z.B. ausgehend von einem Pflichtenheft
    • Klärung des Streitgegenstandes in enger Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern beider Parteien
    • Problemlösung bzw. Schadensbestimmung, z.B. das Finden einer technischen Lösung, oder die Vermittlung mit Schiedsspruch (Arbitration)
    • Erstellen eines Abschlussberichts

    Die Vorteile einer Mediation gegenüber einem Rechtsstreit

    • Schnelligkeit
    • die Möglichkeit eines konstruktiven Vorgehens
    • günstige Kosten
    • Klarheit über technische Streitpunkte
    • Diskretion